Gemeinsames Mittagessen

Förderung durch "Bildung und Teilhabe".

In Zeiten steigender Energie- und Lebensmittelpreise wird es für einige Familien noch schwerer, Aktivitäten in Kita und Schule zu finanzieren. Erfahren Sie hier, wie Eltern die Förderung zum gemeinsamen Mittagessen durch das Bildungspaket „Bildung und Teilhabe (BuT)“ erhalten können.

Essen für Kindergarten Kita Oldenburg – Ratatouille - Die feine Kinderküche

Was ist “Bildung und Teilhabe”?

Dahinter versteckt sich das Bildungspaket vom Bund.
Es richtet sich an Kinder, Jugendliche sowie junge Erwachsene, die aus Familien in finanziell unterstützungswürdigen Situationen stammen.

Das Paket gibt Kindern mehr Chancen, sich zu entfalten und am gesellschaftlichen Leben teilzuhaben.

Sie können über “Bildung und Teilhabe” zum Beispiel einen Kita-Ausflug oder Nachhilfestunden finanzieren. Auch das gemeinschaftliche Mittagessen in Kita und Hort oder in der Schule gehört zum Förderprogramm.

Welche Voraussetzungen für BuT gibt es?

Sie haben Anspruch auf Leistungen aus dem Bildungspaket “Bildung und Teilhabe”, wenn Sie oder Ihr Kind eine dieser staatlichen Leistungen beziehen:

  • Kinderzuschlag,

  • Arbeitslosengeld II (ugs. auch als "Hartz IV" bezeichnet),

  • Sozialgeld,

  • Sozialhilfe (Hilfe zum Lebensunterhalt,
    Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung),

  • Kindergeld und Wohngeld oder Kindergeld und Kinderzuschlag

  • Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)

Wie kann ich das Kita-Essen über das Bildungspaket abrechnen?

Wie das funktioniert, hängt von zwei Faktoren ab:
Die staatliche Leistung, die Sie oder ihr Kind beziehen. Und die Region, in der Sie leben.

  • Beziehen Sie Arbeitslosengeld II, erhalten Sie die Leistungen bei Ihrem Jobcenter.

  • Beziehen Sie andere staatliche Leistungen, wenden Sie an Ihre Stadt, Gemeinde oder ihren Landkreis.

Wir versorgen Kitas in vier verschiedenen Gemeinden mit leckerem Mittagessen. Unter den folgenden Links finden Sie die passenden Formulare sowie die Kontaktdaten Ihrer Ansprechpartner*innen:

Stadt Oldenburg
Landkreis Oldenburg
Landkreis Ammerland
Landkreis Wesermarsch

Und so geht das mit Bildung und Teilhabe (BuT):

  1. Fragen Sie in Ihrer Kita nach, ob es dort Infos und Hilfe zum BuT-Paket gibt.

  2. Andernfalls wenden Sie sich zuerst an die für Sie zuständige Stelle (Jobcenter, etc). Beantragen Sie die Kostenübernahme für das gemeinsame Mittagessen in der Kita.

  3. Den Kostenübernahmebescheid erhalten Sie danach schriftlich.

  4. Registrieren Sie sich bei uns.

  5. Senden Sie uns den Kostenübernahmebescheid nach der Registrierung zu.
    Nutzen Sie dafür diese E-Mail-Adresse: bestellung@ratatouille-catering.de.

  6. Im Bestellstatus können Sie nach ein paar Tagen selbst einsehen, ob alles geklappt

    hat. Sollte etwas nicht geklappt haben, nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf.

Wenn Ihre Kita im Landkreis Ammerland ist, finden Sie detailliertere Informationen zur Abrechnung hier.

Sie haben weitere Fragen zu Bildung und Teilhabe?

Michael Bootz ist Ihr Ansprechpartner rund um Bestellung und Abrechnung.
Sie erreichen ihn via Mail: bestellung@ratatouille-catering.de oder Telefon: +49 6704 874 9014.